Im Marienbad haben Sie die Möglichkeit, Ihren Urlaub mit den komplexen Dienstleistungenauszukosten. Was bedeutet das? Die Kosten der Heilungskuren und der Unterbringung sind durch Ihre Krankenversicherung gedeckt. Dieses Pauschalangebot benutzen immer wieder viele der Gäste, weil sich die pauschalen Dienstleistungen in ihrer Qualität nicht von denen unterscheiden, die Sie aus der eigenen Tasche zahlen würden.
Wie funktioniert das? Sie begegnen sich in die Pflege des professionellen Personals, genießen Sie das wohltuende Klima und die verschiedensten Heilungsprozeduren und nach der Rückkehr nach Hause legen Sie Ihrer Krankenkasse den Kostenbeleg vor. Und diese wird Ihnen die Ausgaben teilweise oder voll zurückerstatten.
EU Richtlinie
Falls Sie einen Kuraufenthalt im Ausland vorhaben, betrifft Sie durchaus möglich die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Sie garantiert die Möglichkeit der Kostenübernahme für die Gesundheitspflege, die der Versicherte gezielt im Ausland gesucht hat.
Welche Bedingungen gelten für diese Rückerstattung?
Zuerst muss man sich im Klaren sein, dass die o.g. Richtlinie nur zwischen den EU Mitgliedsstaaten geltend gemacht werden kann.
Die Rückerstattung wird nur für die Therapie gewährt, die in Ihrem Land aus der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung bezahlt wird.
Einige Leistungen werden nur aufgrund einer Arztüberweisung, sowohl im Inland als auch im Ausland bezahlt. Es muss deshalb festgestellt werden, ob auch Ihre Therapie nicht unter diese Kategorie fällt.
Für die geplante medizinische Pflege müssen Sie im Ausland zuerst bezahlen und erst nach Ihrer Rückkehr nach Hause die Rückerstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Worauf sollte man dabei aufpassen?
Die Höhe der Rückerstattung muss Ihre tatsächlichen Ausgaben nicht abdecken. Die Krankenkasse zahlt nur das, was die vergleichbare medizinische Pflege auf dem Gebiet Ihres Landes kosten würde. Falls die Behandlung im Ausland teurer war, zahlen Sie den Unterschied aus der eigenen Tasche.
Vergessen Sie nicht, sich einen detaillierten Zahlungsbeleg ausstellen zu lassen.
Lassen Sie sich vor der Abfahrt zur Auslandsbehandlung von Ihrem behandelnden Arzt gründlich beraten. Vereinbaren Sie mit ihm auch die Übergabe der notwendigen medizinischen Dokumentation vor der Abfahrt und auch nach der Rückkehr. Ihr Arzt wird die eventuelle Folgepflege übernehmen und sollte voll informiert werden.
Kontaktieren Sie nach der Rückkehr Ihre Krankenkasse und beantragen Sie bei Ihr die Rückerstattung der Behandlung im Ausland. Legen Sie dem ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen bei:
- Den Originalbeleg über die Bezahlung an den ausländischen Anbieter der medizinischen Leistungen
- Den Arztbericht (oder einen anderen, von dem Leistungsträger ausgestellten Beleg), aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen Sie bekommen haben
Volle Fassung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung finden Sie hier.
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